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Der Begriff Bundeswehr bezeichnet die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland und die zivile Bundeswehrverwaltung. An ihrer Spitze steht der Bundesminister der Verteidigung als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt im Frieden. Im Verteidigungsfall geht die Befehls- und Kommandogewalt auf den Bundeskanzler über (Art. 115b GG). Oberster Soldat der Bundeswehr ist der Generalinspekteur der Bundeswehr, der den Dienstgrad General oder Admiral trägt, jedoch nicht militärischer Oberbefehlshaber der Bundeswehr ist. Einen solchen kennt die Kommandostruktur der Bundeswehr nicht. Die Verantwortung für die Einsatzbereitschaft ihrer Bereiche haben die Inspekteure der Teilstreitkräfte (Heer, Luftwaffe, Marine) und der militärischen Organisationsbereiche (Streitkräftebasis, Zentraler Sanitätsdienst). Die Bundeswehrverwaltung besteht aus der Territorialen Wehrverwaltung und dem Rüstungsbereich. Gemäß Art. 87b GG dient sie den Aufgaben des Personalwesens und der unmittelbaren Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte.
Soldaten
Das Heer ist seit dem Ende des Kalten Krieges deutlich verkleinert worden. Aktuell (August 2007) hat das Heer eine Friedensstärke von 102.525 Soldaten. Seit 2001 sind alle Laufbahnen des Heeres uneingeschränkt für Frauen geöffnet. Im Heer liegt der Anteil der Frauen bei 6,3% (Stand Januar 2005). Durch die Wehrpflicht kann das Heer im Verteidigungsfall um ein Vielfaches aufwachsen. Reservisten werden ansonsten nur zu Wehrübungen oder bei besonderer fachlicher Qualifikation zu Auslandseinsätzen eingeplant, jedoch geschieht dies im Frieden nur auf freiwilliger Basis. Der von einberufenen Wehrpflichtigen zu leistende Wehrpflicht dauert 9 Monate und schließt die die dreimonatige Allgemeine Grundausbildung ein.
Die Laufbahnen der Soldaten lassen sich in die drei Laufbahnen Mannschaften, Unteroffiziere und Offiziere gliedern. Weiterhin ist zwischen Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, Grundwehrdienstleistenden und Freiwillig länger Wehrdienstleistenden zu differenzieren.
Selbstverständnis
War es zu Zeiten des Kalten Krieges die Logik der Kriegsverhinderung durch Abschreckung, die den Sinngehalt soldatischen Dienstes bestimmte, so erfährt dieses Selbstverständnis jetzt eine positive Erweiterung. Zur Kriegsverhinderung tritt die aktive Friedensgestaltung.Der Soldat bleibt Verteidiger von Frieden und Freiheit. Er muß kämpfen können und notfalls mit seinem Leben für den Schutz Deutschlands und im Rahmen internationaler Verpflichtungen für andere einstehen. Das ist der sittliche Kern des soldatischen Dienstes, der unverändert gilt. Aber heute steht nicht mehr die Abwehr einer direkten Bedrohung im Zentrum unserer Überlegungen. Heute geht es auch darum, den Ausbruch von bewaffneten Konflikten zu verhindern, Friedensstörer in die Schranken zu weisen, Menschen und Völker aus Not und Gefahr zu helfen und am Wiederaufbau zerstörter Staaten mitzuwirken.
Hier kannst du dein Wissen über die Bundeswehr testen:
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Am 16.02.17 reise ich mit meinen Kindern zum Marinestützpunkt meines Bruders. Wir dürfen bei der Vereidigung zusehen. |
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